Praxis & Arbeitsweise

Praxis Einblicke



Grundsätzliches zu meiner Arbeitsweise

Die Basis meiner therapeutischen Arbeit
Ich lege wert auf eine Atmosphäre, die von Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist. Darin sehe ich den Schlüssel des Erfolges einer Psychotherapie im Allgemeinen. Durch meine langjährigen Berufserfahrungen habe ich Spaß und Freude an Kreativität, Arbeit mit Symbolen und Humor. In einer Therapie bei mir erwarten Sie grundsätzlich Klarheit, Transparenz, Zielorientierung und ein strukturiertes Arbeiten an Ihrem Anliegen.


Sitzungsdauer
Die Psychotherapie-Sitzungen bei mir dauern jeweils 50 Minuten. Sie finden regelmäßig (einmal pro Woche) und meist mit längerfristiger Terminabsprache statt. Die Termine sind individuell für Sie reserviert. Unterbrechungen der Therapie sind – sofern dies dem Behandlungsziel nicht entgegensteht – in Absprache mit mir möglich (maximal sechs Monate lang).


Schweigepflicht
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Ihren Angehörigen, Ärzten/-innen und anderen Therapeut/-innen. Es sei denn, Sie entbinden mich der Schweigepflicht. Gespräche mit Angehörigen ohne Ihr Beisein sind demnach nicht möglich. Bei Fremd- oder Eigengefährdung bin ich jedoch verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen.


Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung nehme ich regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, Intervision und Supervision in Anspruch.



Ablauf Ihrer Verhaltenstherapie in meiner Praxis

Kennenlernen
Nach dem Sie telefonisch eine erste Sitzung mit mir vereinbart haben, kläre ich in dieser beziehungsweise in zwei weiteren Sprechstunden mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine Behandlung vorliegen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, ob Sie und ich uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. In zwei weiteren Sitzungen (Probatorik) werde ich eine diagnostische Einschätzung treffen und die Frage klären, ob die Indikation (Notwendigkeit) für eine Behandlung nach den Psychotherapie-Richtlinien vorliegt. Ich erarbeite mit Ihnen Ihren individuellen Therapieauftrag und Ihr Behandlungsziel. In dieser Phase haben Sie als Patient(-in) und ich als Therapeutin die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Zusammenarbeit zu entscheiden.


Beantragung Ihrer Therapie
Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, stelle ich mit Ihnen gemeinsam bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich ausreichend sicher sein, dass Sie mit mir zusammen arbeiten wollen, da ein Therapeutenwechsel bei den gesetzlichen Krankenversicherungen immer einer besonderen Begründung und einer Genehmigung bedarf.


Durchführung einer Kurzzeit / Langzeittherapie
Von den  gesetzlichen Krankenversicherungen  werden bei einer Kurzzeittherapie im ersten Schritt die Kosten für 12 Sitzungen übernommen. Im Bedarfsfall kann die Kurzzeittherapie um weitere 12 Sitzungen verlängert werden. Eine Umwandlung in eine Langzeittherapie ist bis zu 60 Sitzungen möglich. Eine darüber hinaus gehende Verlängerung ist bei der Verhaltenstherapie besonderen Situationen vorbehalten.


Beendigung Ihrer Therapie
Die Therapie endet mit dem Erreichen der gemeinsam vereinbarten Handlungsziele beziehungsweise mit dem Ablauf, der bei der Krankenkasse beantragten Sitzungsanzahl. Jede Psychotherapie hat einen definierten Anfang und ein gemeinsam festgelegtes Ende, bei dem Gelegenheit für einen Rückblick auf die Psychotherapie und ein Ausblick auf die Zeit danach besteht.


Nach Ihrer Therapie
Nach Beendigung einer Psychotherapie muss bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine Wartezeit von zwei Jahren eingehalten werden, ehe erneut ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden kann. Diese Wartezeit kann nur in besonderen Fällen umgangen werden, wenn dies von einem Gutacher der Krankenversicherung befürwortet wird.